Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)

Sora @, (vor 7916 Tagen) @ Knut

Hallo Knut,

wenn deine Kündigung erst zum 31.3. wirksam wird, hast du noch alle Möglichkeiten. Du kannst z.B. deine Kündigung widerrufen oder dich einfach an eine andere Kasse wenden, und deren Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber vorelegen. Mußt halt für den Fall irgendwie deine Kündigungsbestätigung wieder zurück bekommen.


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