Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)
Hallo Michael,
wenn du eine Kündigungsbestätigung bei der IKK eingereicht hast und eine Mitgliedsbescheinigung der IKK bei deinem Arbeitgeber abgegeben hast, so ist der Kassenwechsel zustande gekommen - ganz unabhängig vom Beitragssatz. Da es sich hier nicht um eine Erhöhung handelt, wird´s wohl auch schwer mit Sonderkündigung. Pech gehabt.