Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)
Hallo Camillo,
falls du innerhalb der Kündigungsfrist bei 5 verscheidenen Krankenkassen eine neue Mitgliedschaft beantragst (und jeder die Kündigungsbestätigung der alten KK als Kopie mitreichst) und alle 5 Krankenkassen dem Arbeitgeber rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung senden dann hast du gegenüber deinem Arbeitgeber ein Wahlrecht, d.h. für eine der fünf Kassen kannst du dich dann entscheiden. (Steht in einem gem. Rundschreiben der SApitzenverbände, als nähere Erläuterung zum § 175 Kasenwahlrecht).
Solltest du dich ggü. dem Arbeitgeber nicht äußern, darf dieser aus den gewählten 5 Kassen eine aussuchen. Widerruf etc. bei den anderen 4 Kassen ist noch nicht mal notwendig, denn wenn diese keine Anmeldung vom Arbeitgeber erhalten kommt die Mitgliedschaftz nicht zu Stande.