Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)
Hallo Michael,
mir geht es auch so, und habe die Frage so ähnlich am 26.2 auch schon ins Forum gestellt. Meine Mitgliedsschaft bei der IKK-Direkt begänne am 1.4.04. In der Kündigungsbestätigung meiner bisherigen Krankenkasse steht der Hinweis: ""Die Kündigung wird gem. §175 Abs. 2 Satz 4 SGB V wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist der zur Meldung verpflichteten Stelle (z.B. dem Arbeitgeber) eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedschaftsbescheinigung nachweist."" Zitat Ende.
Wenn man es so liest, könnte man meinen, dass man die Versicherten-Karte und weiteren Unterlagen der IKK-Direkt einfach unter den Tisch fallen lassen könnte. Ich werden für mich den Sachverhalt aber noch weiter prüfen.
Gruß, Knut.