Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)
So, habe noch mal etwas gesucht und die Verlautbarung der Spitzenverbände vom 22.11.2001 gefunden.
http://www.g-k-v.com/media/Rundschreiben/kk_wahlrecht_221101.pdf
In Ziff. 5.1. ist alles ausführlich dargestellt. Wer also wie ich noch im Januar 2004 bei seiner alten Krankenkasse zum 01.04.2004 gekündigt hat um zur ikk direkt zu wechseln kann also noch bis zum 31.03. seine Krankenkassenwahl widerrufen und sich eine andere Kasse suchen bzw. seine Kündigung widerrufen und bei der alten bleiben.