Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)

sora, (vor 7916 Tagen) @ Michael

Wenn du bis heute keine Mitgliedsbescheinigung bei deinem Arbeitgeber vorgelegt hast, ist deine Kündigung zum 29.02.2004 so3wieso hinfällig. Du mußt bei deiner alten Kasse bleiben.


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