Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)

Michael, (vor 7916 Tagen) @ Sora

hallo nochmal!

die kündigungsbestätigung meiner alten kasse habe ich noch im original (ging nur per telefax an die ikk-direkt). mein arbeitgeber hat bis heute noch keine mitgliedsbescheinigung der ikk-direkt bekommen.

habe mich soeben mit unserem personalbüro abgesprochen und gleich den widerruf zur ikk-direkt gefaxt und werde mich gleich bei der bkk-conzelmann versichern.

für mich handelt es sich hierbei um sowas wie ""vortäuschung falscher tatsachen"", da ich ja nur wg. dem günstigen beitragssatz zur ikk-direkt wechseln wollte. da dies ja jetzt nicht mehr gegeben ist, möchte ich natürlich zu einer günstigeren kasse.

gruß

michael


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