Re: Mitgliedschaft IKK-Direkt unwirksam? (Krankenkassenrecht)

sora, (vor 7916 Tagen) @ Michael

Hi Michael,

wenn du bisher keine Mitgliedsbescheinigung einer neuen Kasse bei deinem Arbeitgeber vorgelegt hast, dann ist deine kündigung sowieso unwirksam. Du mußt bei deiner alten Kasse bleiben.


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