Re: problem bei kündigung der taunus ?? (Gesetzliche Krankenkassen)
nun gut also zwei sachen habe ich jetzt verstanden:
erstens:
vom 2.4.04 aus gerechnet laufen die 18 monate mindestbindung erst am 01.10.05 ab,womit man erst zum ablauf des monats also 31.10.05 wechseln kann. - ok
zweitens:
unabhängig vom tatsächlichen termin meines wechsels hat es die taunus bkk versäumt, eine entsprechende kündigungsbestätigung auszustellen - notfalls eben mit hinweis auf veränderten termin.
aber jetzt kommts:
das ganze problem um den 1. oder 2.4.04 hat zum großen teil die taunus selbst verschuldet !
ich habe gerade mit meiner krankenkasse telefoniert, bei der ich vor der taunus bkk versichert war.
es war eine familienversicherung über meine mama,dort hat man nachgeschaut das meine familienversicherung zum 31.3.04 endete. eine entsprechende mitteilung muß die taunus für meine aufnahme auch bekommen haben. immerhin kann man doch wohl nur mit einer kündigungsbestätigung der alten kasse bei einer neuen kasse aufgenommen werden.
warum hat die taunus nicht bemerkt, daß die familienversicherung am 31.3.04 endete,ich eine mitgliedschaft zum 1.4.04 beantragte,aber erst am 2.4.04 beim arbeitsamt als arbeitslos gemeldet wurde ???
und was ist jetzt überhaupt mit dem 1.4.04 ?
die taunus bkk stellt sich jetzt auf die position,das ich erst ab 2.4.04 versichert bin,bei der alten kasse bin definitiv zum 31.3.04 raus, also einen tag gar nicht krankenversichert ???
jetzt verstehe ich warum hier so viele negative beiträge über die taunus verbreitet werden. wenn die nicht mal so einfache sachen merken ???
kann ich der taunus unter dieser konstellation den 1.4.04 doch noch als versicherungstag aufzwingen ??
hab mir jedenfalls von der alten kasse die mitgliedsbestätigung (ablauf zum 31.3.04) nochmal zuschicken lassen.
bin für gute tipps echt dankbar!!!!
nh