Re: problem bei kündigung der taunus ?? (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Taunus BKK hat da leider schon recht. Laut Gesetz muss man mindestens 18 Monate versichert gewesen sein, bevor man die Kasse wechseln darf.
Wenn deine Mitgliedschaft tatsächlich erst zum 02.04.2004 begonnen hat, sind diese 18 Monate am 01.10.2005 beendet. Eine Kündigung kann per Gesetz jedoch immer nur zum Ablauf eines Monates wirksam werden. Der erste mögliche Termin ist somit der 31.10.2005!
Die Kündigung müßte aber von der Taunus BKK generell anerkannt werden und vom 30.09.2005 automatisch auf den 31.10.2005 berichtigt werde, ohne dass du neu kündigen mußt.