Re: problem bei kündigung der taunus ?? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Nicole,
rechtlich ist die Sache klar geregelt:
1. Die Kasse hat die Kündigung umzudeuten, sofern vom Mitglied als Kündigungstermin ein nicht plausibles Datum genannt wird. In Deinem Fall also dann u.U. eben zum 31.10.05.
2. Die Kasse ist verpflichtet, dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungs-bestätigung auszustellen. Insoweit ist die Hinhaltetaktik der Taunus BKK und der Verweis auf irgendwelche Probleme nicht nachvollziehbar und außerdem rechtswidrig.
Gruß
Andy