Re: problem bei kündigung der taunus ?? (Gesetzliche Krankenkassen)
das soll jemand verstehen ??
laut taunus bkk zählt die mindestbindungsfrist bei beginn der mitgliedschaft am 1.4.04 bis zum 30.9.05, so wie ich gekündigt habe.
da ich ab 2.4.04 arbeitslos gemeldet war zählt lt. taunus bkk die mindestbindungsfrist bis zum 31.10.05.
also ein tag späterer versicherungsbeginn bedeutet einen monat länger versichert ?
und zwei tage später versichert heisst dann zwei monate länger versichert oder welche logik steht dahinter.
ist der zweite und dritte nicht genauso wie der erste tag eines monats - tag des gleichen monats, woher kommt die auffassung man könnte bei der frage der kündigung einzelne tage des monats des versicherungsbeginns heranziehen ?
im gesetz steht doch nur das ab dem datum der kündigung mit ablauf des übernächsten monats gekündigt werden kann. vom 18.7.05 aus ist das der 30.9.05.
im gesetz steht nix das man noch schauen muss, ob man am ersten eines monats oder zweiten oder dritten ect die versicherung begonnen hat.
muß dazu sagen,daß ich bis 31.3.04 familienversichert war,da ich eine ausbildung (staatl. anerkannte berufsausbildung ohne Vergütung) gemacht habe. letzter ausbildungstag war wohl der 1.4.04,daher beim arbeitsamt erst ab 2.4.04 arbeitslos gemeldet.
weiß jemand rat ???
nh