Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht? (Gesetzliche Krankenkassen)

reformstau, (vor 7435 Tagen) @ Elgin Fischbach

Hier ein Artikel zum derzeitigen Stand, ob diese Untersuchungen einmal von allen Kassen übernommen werden oder nicht.

"Hautkrebs-Vorsorge weiterhin nur als Privatpatient

Etwa 100.000 Menschen in Deutschland erkranken nach ärztlichen Untersuchungen jedes Jahr an Hautkrebs. Davon entfällt nach Angaben der Universität Tübingen etwa ein Zehntel auf das bösartige Melanom (schwarzer Hautkrebs). Rund 2.500 Menschen sterben jedes Jahr an den Metastasen, so die Experten. Die meisten Patienten könnten jedoch über eine entsprechende Früherkennung und Operation im Frühstadium gerettet werden. Mehrere Langzeitstudien von Krankenkassen stützen diese Zahlen. Im Rahmen eines Modellprojektes der IKK Schleswig-Holstein haben sich innerhalb eines Jahres 366.331 Versicherte einer Hautkrebs-Vorsorge unterzogen, womit der Modellversuch laut IKK zur weltweit größten Studie zur Hautkrebsprävention geriet. Insgesamt 1.673 speziell geschulte Ärzte hätten dabei in 3.000 Fällen bösartigen Krebs festgestellt.

Hautkrebs-Vorsorge bleibt private "IGeL"-Leistung

Außerhalb solcher zeitlich befristeten Erprobungsregelungen ist es den gesetzlichen Krankenkassen untersagt, die Kosten einer reihenweisen Untersuchung (Screening) zur Früherkennung des Hautkrebses zu bezahlen. Die Hautkrebs-Vorsorge fällt damit in den Bereich der "Individuellen Gesundheitsleistungen - IGeL". Während Privatpatienten die Hautkrebs-Vorsorge im Rahmen der ambulanten Behandlung erstattet bekommen, müssen Kassenpatienten die bis zu 70 Euro teure Untersuchung (inkl. Dokumentation kritischer Hautpartien per Digitalfoto) weiter aus eigener Tasche bezahlen.

Geheimsache "Gemeinsamer Bundesausschuss"

Ob und in wieweit die Hautkrebs-Vorsorge künftig als Kassenleistung erbracht werden kann, hängt vom "Gemeinsamen Bundesausschuss" (G-BA) der Kassen und Ärzte ab. Dort scheint das Thema auch bereits auf der Beratungsliste angekommen. Per Bundesanzeiger hat der G-BA am 17.02.2005 Experten und Fachgremien zur Abgabe von Expertisen und Stellungnahmen zum Thema aufgefordert. Nach Ende der Abgabefrist von sechs Wochen hätten Anfang April 2005 die Beratungen des G-BA beginnen müssen. Weil sich der Ausschusss zur Erhöhung der Transparenz seiner Arbeit eine eigene Geschäftsstelle leistet, hat kkdirekt dort nachgefragt - die Antworten sind bezeichnend: Der G-BA gibt derzeit weder Auskunft über die Beratungstermine zum Hautkrebs-Screening, noch über die Inhalte seiner Beratungen (ob z.B. auch die Foto-Dokumentation als Kassenleistung beraten wird). Keine Auskunft für Versicherte also, obwohl die Trägerverbände des G-BA in weiten Teilen aus Beitragsgeldern der Versicherten finanziert werden.

Krankenkassen zahlen nur bei "Anfangsverdacht"

Besteht dagegen bereits ein Anfangsverdacht auf Hautkrebs, zahlt die Kasse dem Arzt schon heute rund 15 Euro für die Untersuchung der verdächtigen Hautpartien. Wann genau ein solcher Anfangsverdacht vorliegt, ist nicht geregelt. Sollte ein Arzt im Rahmen eines solchen Anfangsverdachtes trotzdem lieber 15 Euro mit der Krankenkasse, als 70 Euro mit dem Patienten abrechnen, stünde weiterhin eine Untersuchung der subjektiv unverdächtigen Hautpartien aus."

Es sieht also eher so aus, dass sobald die Modellvorhaben beendet sind, diese Leistung weiterhin bei allen Kassen nicht übernommen wird.


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