Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jack @, (vor 7436 Tagen) @ -

Wollen wir doch mal die Begriffe richtig benutzen.

Eine Ganzkörperuntersuchung hat beim Hautarzt sicher nicht stattgefunden, sondern nur eine Organuntersuchung, die des Organs "Haut, Schleimhäute und Hautanhangsgebilde".

Eine Ganzkörperuntersuchung ist für Hautärzte fachfremd, denn sie besteht aus einer Untersuchung der Brustorgane (Herz, Lunge, Blutdruck), der Bauchorgane, der Nierenlager, der Haut, des Nervensystems, des Bewegungsapparates und der Sinnesorgane. Ganzkörperuntersuchungen werden also nur von Allgemeinärzten, Internisten, Kinderärzten und praktischen Ärzten durchgeführt.

Sie hätten die Untersuchung der Haut des ganzen Körpers ja auch lassen können und die 60 Euronen gespart. Da die Untersuchung keine Kassenleistung ist, wird dafür von der Kasse nichts an die KV gezahlt und von der KV nichts an den Arzt. Also muss er es privat liquidieren, die Kasse darf es nicht erstatten (SGB-V), abgesehen von Modellversuchen.

@Tobi: Die Kassen erstatten das nicht, deshalb können Sie es es nicht am eigenen Leib erfahren haben. Allenfalls hat der Arzt es kostenlos gemacht (Verstoß gegen Berufsrecht) oder es ohne Notwendigkeit erbracht und mit der KV abgerechnet (und damit den Punktwert gesenkt und seine Kollegen geschädigt).


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