Re: Hautkrebsvorsorge: Kostenerstattung bei konkretem Krankheitsverdacht? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7436 Tagen) @ Jack

@Tobi: Die Kassen erstatten das nicht, deshalb können Sie es es nicht am eigenen Leib erfahren haben. Allenfalls hat der Arzt es kostenlos gemacht (Verstoß gegen Berufsrecht) oder es ohne Notwendigkeit erbracht und mit der KV abgerechnet (und damit den Punktwert gesenkt und seine Kollegen geschädigt).

Der Dermatologe (Hautarzt), der seine Praxis im Bundesland Baden-Württemberg hat, berichtete mir, dass ausgerechnet die oftmals als "Billigkassen" gescholtenen BKKen die Kosten dieser Untersuchung übernehmen würden. Und ein anderer Forumsteilnehmer hat außerdem auf die Verträge des bayerischen Landesverbandes der Betriebskrankenkassen mit der KV Bayern und auf ähnliches in Brandenburg hingewiesen.

Also muss es mit der (bundeslandabhängigen) Kostenerstattung durch BKKen doch etwas auf sich haben ...

Gruß
Elgin


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