Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 04.03.2012, 22:48 (vor 4646 Tagen) @ Reinhard

Wenn Arzneimittel nicht in die Kostenerstattung einbezogen sind, dann wird der Arzt mit Blick auf sein Budget auch nur das kassengängige Medikament verschreiben. Anstatt dem hochwirksamen LORZAAR® gibts dann für den Bluthochdruckerkrankten eben nur Carvedilol oder allenfalls Lisinopril.


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