Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)
Guten Tag zusammen!
Ich war bisher privat versichert bei der DKV und werde nun wieder in die GKV wechseln. Für Zahn/Ambulant/Stationär werde ich bei der DKV Zusatzversicherungen abschließen. Bei der GVK habe ich vor, für alle Bereiche die Kostenerstattung zu wählen.
Nun lese ich mehrfach, das die Kostenerstattung nur für den ambulanten Bereich sinnvoll ist. Den Sinn habe ich aber immer noch nicht verstanden. Wenn ich nicht die Kostenerstattung wähle, dann wird ja direkt mit der GKV abgerechnet.
Bei den Zusatztarifen ist Voraussetzung, das die GKV ihre Vorleistung gebracht hat. Wie rechne ich denn dann in der Praxis mit der Zusatzversicherung ab? Sorry, wahrscheinlich stehe ich nur auf dem Schlauch.
Grüße
Reinhard
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Reinhard,
29.01.2012, 14:35
- Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? - Limba, 29.01.2012, 18:28
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Czauderna,
29.01.2012, 18:34
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RHW,
29.01.2012, 19:10
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Joachim Röhl,
29.01.2012, 19:45
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Limba,
29.01.2012, 21:55
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Joachim Röhl,
30.01.2012, 00:31
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30.01.2012, 14:51
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30.01.2012, 17:12
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- Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? - Lord Dragon, 31.01.2012, 12:11
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02.03.2012, 18:56
- Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? - Joachim Röhl, 04.03.2012, 22:48