Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)
genau so habe ich es vor drei Monaten auch entschieden. Mußte raus aus der PKV (SDK) und habe die Altersrückstellung für die Zusatztarife verwendet und für alle Bereiche Kostenerstattung beantragt. Zusätzlich habe ich über meinen Mann noch Beihilfeanspruch.
Mir wurde es so gesagt: ich muß jede Rechnung zuerst an die GKV schicken (bei mir TK), die bezahlt was im Rahmen der GKV bezahlt wird. Danach geht die Rechnung an die PKV, die übernimmt ihren Teil - bei mir im ambulanten Tarif z.B. 80%, danach kann ich die Rechnung noch zur Beihilfe schicken.
Ist zwar kompliziert, aber die Möglichkeit quasi weiter als Privatpatient zum Arzt zu können, ist mir das wert.
Einfacher ist es wenn man zu einem Privatarzt geht, da diese Rechnungen sowieso nicht von der GKV bezahlt werden, kann man sie gleich an die PKV leiten.
Ob ich im stationären Bereich im Kostenerstattungsverfahren bleibe habe ich auch noch nicht endgültig entschieden, in dem Bereich können schnell ja mal hohe Kosten entstehen für die man in Vorleistung treten muß. Allerdings war man das in der PKV ja auch gewohnt.
LG
Limba
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Reinhard,
29.01.2012, 14:35
- Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? - Limba, 29.01.2012, 18:28
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Czauderna,
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Joachim Röhl,
29.01.2012, 19:45
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- Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? - Joachim Röhl, 04.03.2012, 22:48