Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Reinhard, Montag, 30.01.2012, 19:44 (vor 4680 Tagen) @ Reinhard

Vielen Dank für Eure Antworten.

Nochmal konkret zur Zahn-Zusatzversicherung. Wenn ich beim Zahnarzt NICHT die Kostenerstattung wähle sondern die GKV-Karte nehme, wie ist das dann mit Zusatzleistungen, die der Zahnarzt vornimmt, z.B. Zahnreinigung 2-3 mal im jahr, die meist je so ca. EUR 80 kosten.
Bekomme ich dann eine separate Rechnung vom Zahnarzt darüber? Und woher weiß dann die PKV von den verlangten Vorausleistungen der GVK?
Beim Kostenerstattungsverfahren ist das alles klar, ich bekomme ein private Rechnung vom Zahnarzt, die ich dann erst bei der GKV und dann bei der PKV einreiche.


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