Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Lord Dragon, Dienstag, 31.01.2012, 12:11 (vor 4680 Tagen) @ Reinhard

Wenn die Zusatzvesicherung PZR zahlt, dann geht die Rechnung dafür direkt an die Versicherung, da PZR keine Kassenleistung ist. Das ist der Versicherung auch bekannt. Bei teueren Zahnfüllungen oder Inlays, sollte der Kassensatz direkt auf der Rechnung in Abzug gebracht werden.


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