Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 30.01.2012, 17:12 (vor 4681 Tagen) @ Limba

Anders gesagt, pro zurück gelegtem Versicherungsjahr wird auf die künftig versicherten Monate ein Dauernachlass von um die zehn Euro gewährt. Dies macht bei einem zwanzig Jahre privat Versicherten schon zweihundert Euro Nachlass auf Lebenszeit aus. Die Summe einmalig ausgezahlt gibt es bei deutschen Gesellschaften leider nicht, kenne ich nur von einigen anglikanischen Gesellschaften, wo Teile der aufgebauten Kapitalstöcke als Barwert auch interfamiliär übertragen werden können.


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