Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 29.01.2012, 19:10 (vor 4685 Tagen) @ Czauderna

Hallo Reinhard,

bei stationärer Krankenhausbehandlung sind die Grundleistungen für PKV- unfd GKV-Patienten identisch. Unterschiede gibt es bei den ärztlichen Leistungen: Chefarzt, Radiologe, Laborarzt, Anästhesist

Mehrleistungen wie 1- oder 2-Bett-Zimmer werden vom Krankenhaus zusätzlich abgerechnet.

Für stationäre Krankenhausbehandlung macht die Kostenerstattung daher keinen Sinn. Man müsste nur Kosten vorstrecken ohne einen Vorteil. Die Wahlleistungen kann jeder unabhängig von einer gewählten Kostenerstattung in Anspruch nehmen.

Auswirkungen im Bereich stationärer Reha kann ich aktuell nicht überblicken.

Gruß

RHW


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