Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Reinhard, Freitag, 02.03.2012, 18:56 (vor 4648 Tagen) @ Reinhard

Nachdem ich nun wieder in der GKV bin und jetzt die privaten Zusatzversicherungen abschließen möchte, stellt sich mir noch eine Frage:

Auf dem Formular der GKV kann ich für "ärztliche Leistungen" das Kostenerstattungsverfahren wählen, ebenso separat für "veranlasste Leistungen (z.B. Arzneien).

Wenn ich jetzt nur bei "ärztliche Leistungen" ein Kreuz mache, was ist dann mit den Medikamenten? Kann der Arzt mir dann eindach ein Kassenrezept ausstellen, obwohl er mich sonst als Privatpatient abrechnet. Hat da jemand Erfahrungen?

Danke!


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