Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Dienstag, 08.11.2011, 15:16 (vor 4764 Tagen) @ general1983

Hallo Tom,

im SGB V wird nirgendwo einfach von Schülern gesprochen:

§ 240 SGB V:
Für freiwillige Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule oder als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind

oder im § 5 Absatz 1 Nr. 10 SGB V:
von Auszubildenden des 2. Bildungswegs

An Schüler, deren Eltern im Ausland leben, habe ich übrigens auch nicht gedacht! Bei EU-Staaten, Schweiz, Norwegen, tTürkei, ehemaliges Jugoslawien kann es Möglichkeiten geben, dass die Beitragszahlung der Eltern in die ausl. Sozialversicherung eine kostenlose Familienversicherung für das Kind bewirkt.

Im Übrigen gibt es auch die Möglichkeit, den Petitionsausschus des Bundestages einzuschalten. Wenn man die Grenze anders ziehen würde, gäbe es wieder neue Probleme: Beiträge für Grundschulkinder? Für Kinder im Vorschulalter?


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