Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 07.11.2011, 09:15 (vor 4765 Tagen) @ Tom-123

Hallo,

ich weiß nicht die genaue Gesetzesbegründung. Bis 1988 durften Krankenkassen teilweise selber über die Beitragsberechnung ihrer freiwilligen Mitglieder bestimmen. Für alle Schüler gab es dann sehr oft sehr geringe Beiträge. 1989 wurde dann der § 240 SGB V in der damalige Form eingeführt. Es gab dann von den betreffenden Schülern viele Widersprüche, Klagen und Schreiben an den Petitionsausschuss des Bundestages. Dann kam ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Inhalt, dass es nicht beanstandet würde, wenn für Fachschüler der gleiche Beitrag wie für Studenten angesetzt würde. Jahre später wurde dieser Inhalt in den § 240 übernommen.

Als Begründung kann ich mir vorstellen: bei jüngeren Kindern stehen die Eltern in der Verantwortung. Auch für Neugeborene, die nicht kostenlos familienversichert werden können, gilt auch der Beitrag von 143 Euro (der dann in der Regel von den Eltern gezahlt wird). Für Ältere (Studenten, Fachschüler, 2. Bildungsweg) gilt der ermäßigte Beitrag von 76 bzw. 78 Euro. Bei diesen sieht man mehr die Eigenverantwortung der jungen Erwachsenen. Wenn Jüngere eigene Krankenkassenbeirräge zu zahlen haben, liegt das in den meisten Fällen daran, dass ein (oder beide) Elternteil die Entscheidung getroffen hat, in eine Privatversicherung zu wechseln. Diese Entscheidung (meist um Geld zu sparen) hat auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung der Ehegatten (siehe auch letzter Absatz im § 240).

Gruß

RHW


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