Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

Tom-123, Montag, 31.10.2011, 10:53 (vor 4772 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank an alle für die bisherigen Antworten.

In der Tat ist die ganze Sache etwas unglücklich gelaufen. Als meine Tochter zuerst mit der gesetzlichen Krankenkasse telefonisch gesprochen hat, da hat ihr die gesetzliche Krankenkasse telefonisch bestätigt, daß sie als Schülerin am Gymnasium von einem reduzierten Schülertarif profitieren könnte. Das wären dann rückwirkend ab 01.07.2010 ca. 77.-Euro pro Monat gewesen. Daraufhin habe ich dies mit meiner Tochter besprochen, und wir waren der Meinung, daß man mit dem Gesamtbeitrag von ca. 1200.-Euro rückwirkend für die 15 Monate von 01.07.2010 bis 30.09.2011 hätte leben können. Dazu muß ich noch erwähnen, daß meine Tochter in der Zeit vom 01.07.2010 bis 30.09.2011 trotzdem Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch genommen hat, obwohl faktisch kein Versicherungsschutz bestanden hat. Diese Leistungen, unter anderem Arztbesuche und Medikamente, beliefen sich auf ca. 700.-Euro. Diese Leistungen hat meine Tochter an die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, und ich denke mal, daß meine Tochter diese Leistungen wieder von der gesetzlichen Krankenkasse zurückfordern kann, wenn sie rückwirkend ab 01.07.2010 bei der gleichen Krankenkasse versichert wäre. Dann wäre die Bilanz bei der gesetzlichen Krankenkasse ca. 500.-Euro Differenz, was doch deutlich weniger ist, wie die Strafzahlungen bei einer privaten Krankenkasse für die 15 Monate. Deshalb hat meine Tochter auch den Antrag auf rückwirkende Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ausgefüllt, unterschrieben, und zur gesetzlichen Krankenkasse geschickt.

Dann kam aber die schriftliche Bestätigung der gesetzlichen Krankenkasse, daß meine Tochter rückwirkend wieder versichert ist, aber der Beitrag wäre monatlich ca. 140.- Euro (Krankenversicherung und Pflegeversicherung). Die Begründung für den deutlich höheren Beitrag war, daß meine Tochter doch keine Schülerin ist, welche vom reduzierten Schülerbeitrag profitieren kann. Dies deshalb, weil meine Tochter eben auf einem Gymnasium ist, und diese Schulart, ist keine Schulart für die gesetzliche Krankenkasse, für welche der reduzierte Schülerbeitrag gilt. Der reduzierte Schülerbeitrag wird scheinbar nur für Schüler an berufsvorbereitenden oder berufsbegleitenden Schulen gewährt.

Die ganze Konfusion ist also entstanden, weil meine Tochter von der zuständigen Sachbearbeiterin der gesetzlichen Krankenkasse am Telefon falsch informiert wurde. Sonst hätten wir, also meine Tochter und ich, gleich bei einer privaten Krankenkasse bezüglich Aufnahme in eine rückwirkende Krankenversicherung ab 01.07.2010 nachgefragt. Leider lässt sich so eine falsche telefonische Beratung natürlich nicht beweisen, deshalb nützt es nichts, darauf weiter rumzureiten. Aber so eine unsinnige Aussage, daß Schüler am Gymnasium für eine gesetzliche Krankenkasse keine Schüler sind, habe ich wirklich noch nicht gehört. Ich bin wirklich nur eine Laie, aber daß Schüler nicht gleich Schüler ist, darauf wäre ich nie gekommen.

Ich frage mich, wie dies bei den anderen gesetzlichen Krankenkassen gehandhabt wird. Weiss jemand, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, wie die gesetzlichen Krankenkassen Schüler versichern müssen? Oder kann dies jede gesetzliche Krankenkasse für sich selbst festlegen?

Meine Tochter hat sich nun auch bei einer privaten Krankenkasse gemeldet, und die private Krankenkasse hat bezüglich Strafzahlungen folgendes bestätigt: Für die ersten 5 Monate voller Beitrag, und die restlichen 10 Monate jeweils ein Sechstel vom vollen Beitrag. Dies macht ca. 800.-Euro. Die private Krankenkasse benötigt aber von meiner Tochter ein Arztzeugnis und ein Zahnarztzeugnis, bevor die private Krankenkasse meine Tochter aufnehmen würde. Das macht sicherlich Sinn, benötigt aber etwas Zeit, da meine Tochter hierfür erst einmal die entsprechenden Ärzte aufsuchen muß.

Zudem hat meine Tochter bei der gesetzlichen Krankenkasse formell Widerspruch gegen die rückwirkende Pflichtversicherung eingelegt. Aber ich frage mich, ob dieser Widerspruch wirklich durchsetzbar ist. Mir ist noch nicht ganz klar, wie wir (meine Tochter und ich) weiter vorgehen sollen. Die gesetzliche Krankenkasse hat jetzt schon versucht, den gesamten Beitrag vom 01.07.2010 bis einschliesslich Oktober 2011 vom Konto meiner Tochter einzuziehen. Allerdings war dies so ein hoher Betrag (über 2100.-Euro), daß die Bank die Lastschrift der gesetzlichen Krankenkasse mangels Kontodeckung nicht eingelöst hat. Nun hat die gesetzliche Krankenkasse eine Mahnung an meine Tochter geschickt, natürlich mit diversen Mahn- bzw. Säumnisgebühren. Diese soll meine Tochter nun bis zum 07.11.2011 bezahlen. Ich überlege, ob ich diesen Gesamtbetrag erst mal an die gesetzliche Krankenkasse bezahlen soll, aber dies könnte doch dann die gesetzliche Krankenkasse als Eingeständnis sehen. Andererseits kommen natürlich ab 07.11.2011 womöglich noch höhere Mahngebühren hinzu.

Nun gut, andererseits beträgt die Differenz zwischen dem Strafbeitrag der privaten Krankenkasse, und dem rückwirkenden Gesamtbeitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse ca. 500.-Euro (wenn man noch die ca. 700 Euro für die Leistungen, welche meine Tochter sicherlich von der gesetzlichen Krankenkasse zurückfordern kann, berücksichtigt). Ob es sich dafür lohnt, den ganzen Hick-Hack mit einem eventuellen Prozess, etc., durchzuziehen, wage ich zu bezweifeln. Es wird wohl besser sein, meine Tochter bei der gesetzlichen Krankenkasse zu belassen, und den höheren Gesamtbeitrag zu bezahlen. Dann hat sie wenigstens wieder Versicherungsschutz, und zwar ohne Arzt/Zahnarztprüfung. Solche Gesundheitsprüfungen kosten ja schliesslich auch wieder etwas Geld. Und wenn meine Tochter rückwirkend nicht bei der gesetzlichen Krankenkasse versicht wäre, weil sie ab 01.07.2010 in die private Versicherung wechseln würde, dann müsste wir diese Gesundheitsprüfungen wohl selbst bezahlen.

Gruss, Tom-123


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