Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 06.11.2011, 11:53 (vor 4770 Tagen) @ Tom-123

Hallo,

ggf. kann man auch den Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse überweisen, den man sich nach der tel. Audskunft errechnet hatte. Für den Restbetrag einen Antrag auf Stundung bis zur Entscheidung über den Widerspruch stellen.

Die Regelung, dass der Studentenbeitrag nur für Fachschüler gilt, kann man in § 240 SGB V nachlesen.

Bei einer PKV können durch die Gesundheitsfragen auch die Punkte "vergessene Angaben" und Risikozuschläge hnzukommen.

Gesundheitsfragen

Bei derEinschreibung für ein Studium besteht ggf. erneut eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Man sollte sich dann rechtzeitig sehr genau über ie Auswirkungen informieren. In der GKV gilt dann der Beitrag von 76,41 Euro ab Semesterbeginn. Bei einer möglichen PKV sollte man auch unplanmäßige Punkte beachten: Studienabbruch, Arbeitslosigkeit nach den Studium, Selbständigkeit, Nachwuchs im Studium, Heirat im Studium, Halbwaise ....

Gruß

RHW


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