Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

Tom-123, Donnerstag, 27.10.2011, 11:20 (vor 4776 Tagen)

Hallo,

Bin neu hier, aber habe ein etwas schwieriges Thema, zu dem ich keine richtigen Antworten sonstwo finde. Ich hoffe, daß mir die Experten hier helfen können. Hier die Vorgeschichte:

Meine Tochter war bis zum 30.06.2010 über die Krankenkasse meiner Ex-Frau gesetzlich krankenversichert. Dann ist meine Ex-Frau in die Schweiz umgezogen, und seit dem 01.07.2010 war meine Tochter dann nicht mehr krankenversichert. Meine Tochter ist momentan Schülerin an einem Gymnasium, in der 13. Klasse.

Nun hat meine Tochter bei der Krankenkasse, wo meine Tochter vorher gesetzlich krankenversichert war, nachgefragt, und die Krankenversicherung würde meine Tochter wieder rückwirkend ab 01.07.2010 aufnehmen, allerdings nicht zum reduzierten Schüler-Beitragssatz. Laut Aussage der Krankenkasse ist meine Tochter keine Schülerin, für welche der reduzierte Beitragssatz für Schüler gilt. Meine Tochter müsste also den Standard-Minimum-Tarif bezahlen, also für Einkommen bis 851,67 Euro. Eigentlich so, wie wenn man eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschliesst. Diese Information hat meine Tocher aber erst von der Krankenkasse bekommen, als meine Tochter schon den ausgefüllten Antrag auf Pflichtversicherung an die Krankenkasse geschickt hat. Vorher hat meine Tochter telefonisch bei der Krankenkasse nachgefragt, und am Telefon hat man Ihr bestätigt, daß sie als Schülerin am Gymnasium vom reduzierten Beitragssatz von ca. 76.- Euro profitieren könnte. Diese Bestätigung war natürlich nur telefonisch, und zählt eigentlich nicht wirklich, wenn es hart auf hart kommt.

Da meine Tochter den Antrag auf Pflichtversicherung schon an die Krankenkasse geschickt hat, hat die Krankenkasse ihr die Wiederaufnahme in die Krankenkasse bestätigt, und gleichzeitig will die Krankenkasse natürlich die Beiträge rückwirkend ab 01.07.2010 einziehen. Ein relativ hoher Betrag, ca. über 2000 Euro. Deshalb hat meine Tochter nun einen Widerruf gegen die Aufnahme in die Krankenversicherung an die Krankenkasse geschickt. Meine Tochter möchte diese Krankenversicherung wieder rückwirkend zum 01.07.2010 kündigen, und sich lieber privat versichern. Die Krankenkasse beruft sich aber auf Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wonach meine Tochter versicherungspflichtig bei dieser Krankenkasse wäre, da sie ja zuletzt gesetzlich krankenversichert war.

Folgende Fragen zu diesem Fall:

1.) Kann meine Tochter überhaupt rückwirkend zum 01.07.2010 kündigen, und in eine private Krankenversicherung wechseln?

2.) Muss meine Tochter zwingend in dieser gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein? Der Paragraph 5 Abs. 1 SGB 5 sagt ja nur aus, daß man versicherungspflichtig wäre, aber nicht ob dies in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenkasse der Fall ist.

Ich muß noch anmerken, daß ich selbst privat versichert bin, und deshalb meine Tochter bei mir nicht familienversichert werden kann.

Vielen Dank.


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