Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 28.10.2011, 20:29 (vor 4775 Tagen) @ François

Hallo,
ja klar, kann man das - es wurde doch eindeutig seitens der Kasse
eine falsche Auskunft erteilt und nach der Unterschrift kam der
"Schock". Natürlich ist nicht gesagt dass sich die Kasse darauf
einlässt, kommt eben auf die Kasse an. Mündliche Zusage einhalten
(kommt auch darauf an, wie lange das noch dauert mit der Schule)
oder ggf. einen Rechtsstreit riskieren und vielleicht mit diesem Fall auch noch in den Medien aufzutauchen. Wie geschrieben, kommt eben auf die Kasse an.
Gruss
Czauderna


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