Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

Tom-123, Dienstag, 08.11.2011, 08:24 (vor 4764 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,

Vielen Dank für Ihre Erklärungen.

Ich denke mal, daß man heutzutage Gymnasiasten in der 12. Klasse, oder wie bei meiner Tochter sogar noch in in der 13. Klasse, auch als junge Erwachsene sehen kann. Schließlich sind die Gymnasiasten dann meistens schon 18 Jahre alt; und gelten sonst auch als volljährig. Da könnte man also auch den Punkt der Eigenverantwortung ansetzen. Ein Schüler, der aus der 10. Klasse nach der mittleren Reife in eine Berufsfachschule einsteigt, ist meistens sogar noch jünger, und noch nicht einmal volljährig. Wo liegt also die Grenze zwischen Jüngeren und Älteren?

Es gibt viele Möglichkeiten und Varianten, warum ein Kind, junger Erwachsener, etc., sich selbst versichern muß. Natürlich auch, daß beide Elternteile privat versichert sind. Es könnte aber auch sein, daß beide Elternteile nicht mehr in Deutschland leben. Gerade bei einem jungen Erwachsenen, also z.B. als Schüler im Gymnasium in der 12./13. Klasse, also volljährig, aber an den Schulabschluß im Gymnasium gebunden, stellt dies ein Problem dar.

Wahrscheinlich ist es eher eine Frage der Häufigkeit eines solchen Falles. Es könnte sein, daß so ein Fall eher selten ist, und man deswegen hierür keine Veranlassung seitens des Gesetzgebers sah, eine klare Regelung zu schaffen. Vielleicht denke ich auch zu einfach, wenn ich für mich sage, daß Schüler generell Schüler sind. Meiner Meinung nach sollte man aber Schüler, egal ob im Gymnasium oder in einer Fachschule, oder studierend, nicht zusätzlich mit hohen Krankenkassenbeiträgen belasten. Daß könnte unter Umständen natürlich dazu führen, daß manch ein Gymnasiast gerade deswegen gezwungen wird, entweder frühzeitig das Abi abzubrechen, oder dann nebenher eine Tätigkeit zu suchen, wenn sonst keine Möglichkeiten zur Finanzierung der höheren Krankenkassenbeiträge vorhanden sind.

Für mich bleibt eben nur das Unverständnis, warum man im SGB V in den diversen Paragraphen über Schüler lesen kann, aber dann nirgendwo explizit darauf hingewiesen wird, daß Schüler am Gymnasium nicht als Schüler angesehen werden. Und wahrscheinlich ist eben auch deswegen die Sachbearbeiterin bei der gesetzlichen Krankenkasse zuerst davon ausgegangen, daß Schüler am Gymnasium doch Schüler sind, die vom reduzierten Schülertarif profitieren können.

Gruß,

Tom-123


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