Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

general1983, Dienstag, 08.11.2011, 13:44 (vor 4764 Tagen) @ Tom-123

Zur Erklärung bzw. Abkürzung des Threads:

Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gehören zu Schulen, die der "Allgemeinbildung" dienen. Sobald ein Schüler aber eine FOS, BOS, Fachschule o.ä. besucht, gilt dies als sogenannter "2. Bildungsweg" und kommt somit nach § 240 SGB V im Bedarfsfall in den Genuss eines Beitrags-Tarifes, der dem eines pflichtversicherten immatrikulierten Studenten entspricht. Dies aber in der Regel auch nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, für "Spätberufene" wird es dann teurer.

So ist es schon immer gewesen. Ich gebe aber zu, daß dies für Aussenstehende ziemlich schwer zu verstehen ist.

Gruß

general1983


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