Krankenversicherung für Schüler am Gymnasium (Gesetzliche Krankenkassen)

Tom-123, Montag, 07.11.2011, 08:52 (vor 4765 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,

Vielen Dank für die Infos, und den Link zum Testbericht über die Formulare der privaten Krankenversicherungen. Obwohl der Test schon ca. 3,5 Jahre alt ist, kann ich das generelle Fazit des Testes bestätigen. Ich habe das Antragsformular einer privaten Krankenversicherung bekommen, und der Teil über die Gesundheitsfragen ist wirklich nicht einfach auszufüllen. Allerdings wäre dies ein Thema für einen anderen Forumsbeitrag, deshalb will ich hier nicht weiter darauf eingehen.

Mein Hauptthema ist die Krankenversicherung für Schüler an einem Gymnasium. Ich zitiere hier einmal die schriftliche Antwort, die meine Tochter von der gesetzlichen Krankenkasse zu dieser Frage erhalten hat:

"Guten Tag,

seit dem 01.07.2010 sind Sie als freiwilliges Mitglied bei uns versichert.

Die Krankenversicherung für Schüler ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört, daß Sie als Fachschülerin eine Fachschule, höhere Fachschule oder Berufsfachschule besuchen, die zum Zwecke der Vorbereitung auf einen industriellen, handwerklichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen oder künstlerischen Beruf dient.

Sie besuchen derzeit das Gymnasium. Dies ist jedoch keine Fachschule, und daher ist die Versicherung in der Krankenversicherung für Schüler für Sie nicht möglich."

Also sind Schüler doch nicht gleich Schüler. Schüler an Gymnasien werden offenbar nicht als Schüler anerkannt, und sollen einen höheren Beitrag bezahlen, wie Schüler an Fachschulen. Wo ist da die Logik? Es gibt ja schliesslich auch den reduzierten Studententarif. Und Schüler an Gymnasien sind meiner Meinung nach eher wie Studenten anzusehen, und nicht als ein freiwilliges Mitglied mit einem Mindest-Einkommen bis 851,67.-Euro. Da besteht meiner Meinung nach Nachholbedarf für den § 240 SGB V.

Was mich aber besonders nervt, ist daß mir die Sachbearbeiterin der gesetzlichen Krankenversicherung am Telefon gesagt hat, daß meine Tochter als Schülerin am Gymnasium vom reduzierten Schülertarif profitieren kann, und sich diese Information im Nachhinein als falsch herausstellte. Und als meine Tochter den Beitragsbescheid von der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen hat, und ich nochmals bei der Sachbearbeiterin der gesetzlichen Krankenversicherung nachgefragt habe, da hat die Sachbearbeiterin diese falsche Information bedauert, aber es gäbe keine Möglichkeit für eine Einstufung in einen reduzierten Schülertarif.

Ich stimme Ihnen zu, daß die Abwägung zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wohl überlegt sein will. Momentan bin ich nach reiflicher Abwägung mit meiner Tochter dazu gekommen, die höheren Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung zu akzeptieren, einfach auch deswegen, um den beschwerlichen Weg der Gesundheitsprüfung bei der privaten Krankenversicherung zu vermeiden. Meine Tochter ist in der 13. Klasse, also mitten in den Vorbereitungen für das Abitur, und da will ich Ihr nicht noch mehr Beschwerden machen, wie sie ohnehin schon hat.

Gruß

Tom-123


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