GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.11.2010, 18:33 (vor 5124 Tagen) @ Tamylee50

Alles oben Geschriebene gilt und falls Du keinen privaten Kostenerstattungstarif bei einer PKV bekommst und dennoch bei der GKV das Kostenerstattungsprinzip für drei Monate wählst um von der III.Klasse in die II. aufzuschließen, wie es jetzt in der Presse so zynisch beschrieben wird, müßtest Du dann entweder die verbleibenden Restkosten aus eigener Tasche zahlen oder in eine GKV wechseln, wo neben gewähltem Kostenerstattungsprinzip auch auch noch ein Wahltarif zur Kostenerstattung angeboten wird, der dann die Restkosten trägt und Dich auf drei Jahre bindet. Kuck mal hier -> Knappschaft

Noch mehr Fragen? Anruf s.o.


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