GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)

Tamylee50, Mittwoch, 17.11.2010, 18:08 (vor 5120 Tagen) @ Joachim Röhl

Du meinst nur der "Kostenerstattung" Tarif mit der Variante private Restkostenversicherung soll sich von aktuell 1 Jahr auf max. 3 Monate verkürzen?

Und die Wahltarife Kostenerstattung die eine GKV "ohne" private Zusatzversicherung anbietet - soll von 3 Jahren auch zukünftig auf 3 Jahre bleiben?

Nun, die Logik verstehe ich nicht....also nur die "Privaten Kostenerstattungstarife" sollen sich verkürzen?

Wenn ich nun aufgrund meinem höheren Alter und Vorerkrankungen keine zusätzl. PKV-Restkostenversicherung mehr abschließen kann oder will aufgrund des hohen Zuschlags - bleibt mir nur die Variante eine GKV "ohne" Private Kostenerstattung abzuschließen - aber mit einer bleibenden Bindungsfrist von nach wie vor: 3 Jahren? Hab ich das jetzt richtig verstanden?


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