GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 17.11.2010, 16:39 (vor 5120 Tagen) @ Tamylee50

Hallo,

es gibt hier zwei völlig verschiedene Varianten:

- Kostenerstattungstarif nach § 13 Absatz 2 SGB V:
aktuelle Entscheidung für 12 Monate, ab Januar 2011 voraussichtlich Entscheidung für 3 Monate

- Wahltarife:

§ 53 Absatz 2 SGB V

Hier gilt eine Bindungsfrist von 3 Jahre (in dieser Zeit ist auch keine Kündigung bei der Krankenkasse möglich). Die jeweiligen Teilnahmebedingungen der Krankenkasse regeln die Einzelheiten für eine Kündigung. Hier sind mir keine Änderungen zum 01.01.2011 bekannt.

Gruß

RHW


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