GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.11.2010, 17:29 (vor 5120 Tagen) @ Tamylee50

.. wählst Du bei Deiner Kasse die Kostenerstattung (den zugehörigen Kostenerstattungstarif gibts bei der PKV) hast Du das bisher für ein Jahr so vereinbart -> ab Januar gilt das für nur noch 3 Monate

.. einen Wahltarif wählte man aktuell und auch ab Januar immer für ganze 3 Jahre


Praxisbeispiel: die Kassen haben letztes Jahr ganz pfiffig viele Selbständige in die Tagegeldtarife geholt, dort sind sie in diesem Wahltarif auf 3 Jahre festgebunden und die PKV kuckt in die Röhre.


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