GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 16.11.2010, 22:04 (vor 5121 Tagen) @ Lord Dragon

Sinupret® Umckaloabo® oder WICK MediNait® bekommst Du dann im Zusatztarif von der PKV erstattet, wenn´s vom Arzt z.B. aufgrund einer Erkältungsdiagnose verschrieben wurde und man muß das Rezept einreichen. Die Gesetzliche dagegen läßt den verschnupften Erkrankten gleich im Regen stehen, denn nach deren Lesart und §34 SGB V handelt es sich um eine der vielen "Bagatellerkrankungen". Auch ohne gesetzliche Vorleistung bezahlt dann die würtembergische im AKG oder AKKR oder dkv im AMX zumindestens 50 Prozent und dreissig bis einhundert sind es bei arag.

Bei den drei oben genannten Dingen ist das alles nur lustig, ob man nun 5€ oder auch nichts oder mit zehn den vollen Satz bei meist ein bis zwei Erkältungsinfekten jährlich bekommt. Aber Achtung bei hochpreisigen Geschichten wie in der Tumorversorgung mit nur einem Tablettensatz Xeloda® zu 567€ oder als Rheumaerkrankter und der Verordnung einer Monatsration mit acht Fertigspritzen Enbrel® zu 1822€. Dann öffnet sich mit privaten Zusatztarifen auch plötzlich der unbudgetierte Zugang zu teuersten Medikationen, die ein "Schippkartenpatient" unter Umständen und besonders gegen Quartalsende garnicht verschrieben bekommt. Die nächste Preiserhöhung trifft dann selbstredend die Privatversicherten und die Gesunden jammern und die Katze beißt sich wieder mal in den Schwanz ..

Das Gejammere der Ärzte dagegen über die Inregressnahme durch die Kassen nach §106 SGB V ist laufend in Monitor, Report und sonstigen Medien zu vernehmen. Fazit: gesicherten Medikamentenzugang hat ein Kassenpatient somit nur mit privatem Zusatztarif oder als Barzahler und dicken Portemonnaie.


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