GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
vielleicht ist die Grundlage für die Kostenerstattungstarife der GKV intereessant:
Die Jahresfrist soll ab 01.01.2011 durch eine 3-Monatsfrist ersetzt werden.
Alle Einzelheiten regelt die jeweilige Krankenkasse (teilweise auch auf der Homepage beschrieben).
Gruß
RHW