GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)
...jetzt versteh ich nur noch Bahnhof....muss ich nun im Kleingedruckten der Satzung einer jeweiligen GKV nachlesen, wie das mit der Laufzeit des Kostenerstattungstarif gemeint ist? Ich dachte gerade, daß bei einer bisher langen Laufzeit von 3 Jahren dies zu Gunsten der Bürger auf kürzere Laufzeiten geändert werden solle....dies sollte doch eigentlich den Kostenerstattungstarif insgesamt attraktiver machen!