GKV - Kostenerstattungs-Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.11.2010, 16:27 (vor 5129 Tagen) @ Tom Tele

Ein guter Draht zu den Risikoprüfern kann eine Entscheidungsfindung unabhängig von der heute vielfach maschinell durchgeführten Prüfung beeinflussen. Schließlich gibts eine ganze Bandbreite von Annahmeentscheidungen von der Totalablehnung (HIV, Diabtes) über die zeitlich befristete Rückstellung (bis zur Entfernung des Titanstiftes im Bein), einen einfachen Leistungsausschluß (Allergie gegen Katzenhaare), den krankheitsbezogenen Selbstbehalt bis zu Erstattungsgrenzen und dem üblichen Risikozuschlag. Das muß dann oftmals persönlich verhandelt werden bis eine "Dreieinigkeit" zwischen Kunde, Versicherer und auch Vermittler entsteht.

Ist alles von Dir nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß ausgefüllt, geht der Antrag an die medizinische Prüfung. Im Zweifelsfalle ziehst Du am besten Deinen Arzt zu Rate. Bei allen Rückfragen meldet sich die Gesellschaft über den Vermittler bei Dir. Nur falls Du der Schweigepflichtentbindung im Antrag komplett widersprochen hast, könnte die Gesellschaft keinesfalls Ärzte, medizinische Einrichtungen, Vorversicherer und Krankenkassen kontaktieren und geschieht in der Praxis ohnehin selten. Meist erhältst Du schon innerhalb 1h bis maximal 3 Tagen das erste Ergebnis offen oder auch wenn gewünscht anonym.

Welchen Antrag welcher Gesellschaft möchtest Du denn weiterhin sehen?


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