Re: Beitragsinflation AXA KV (Private Krankenversicherungen)

Branden Brandsen @, Sonntag, 10.01.2010, 16:05 (vor 5432 Tagen) @ andjessi

Hallo andjessi,
du vermischt die Fragestellungen und ziehst ein voreiliges Fazit. Also noch mal langsam:

1. Der Versicherer legt entsprechend seiner geheimen Kalkulation die verschiedenen "Eintrittspreise" für die verschiedenen Alterskohorten so fest, dass er langfristig seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann. Wir haben nun alle verstanden, dass in dieser Basiskalkulation das Eintrittsalter keine Rolle spielt: In jedem Fall muss in der "Ansparphase" bis Alter 65 eine ausreichende Rückstellung gebildet sein, damit in der "Entnahmephase" ab 65 auf Basis der kalkulierten Kostensteigerungen und gültigen Sterbetafeln der Beitrag langfristig stabilisiert werden kann. Die AXA KV hat diese Zusammenhänge für ihre Kunden in wunderschönen Grafiken genau dargestellt und beschrieben. Wir müssen hier nicht spekulieren.

2. Der gesetzliche Zuschlag kam als zusätzliche Komponente erst später hinzu (ab 2001?), aus Sicht der Versicherer als ein willkommenes Zubrot: Die PKV-Basiskalkulation hätte auch OHNE dieses spätere Zubrot aufgehen müssen. Im Übrigen ist auch hier der Versicherer "Herr des Verfahrens", er allein kennt alle Zahlen und ist daher in der Pflicht, unter Einbezug aller späteren Änderungen (gesetzlicher Zuschlag, geänderte Sterbetafeln etc.) die Beiträge so zu kalkulieren, dass er langfristig seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Beitragsstabilisierung ab 65 entsprechen kann (siehe Punkt 1); der gesetzliche Zuschlag erleichtert diese Kalkulation ein wenig, die geänderten Sterbetafeln binden zusätzliche Ressourcen.

3. Die AR auf den (quantitativ und zeitlich begrenzten) gesetzlichen Zuschlag "herunterzurechnen", ist daher ebenso unzulässig wie durchsichtig und steht im Widerspruch zu den Pflichten des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag. Gleiches gilt natürlich für Beitragssteigerungen von 17 Prozent ab Alter 65, wie sie die AXA KV in stolzer Missachtung aller Vertragsgrundlagen jetzt am Beginn (!) der Entnahmephase verlangt.

4. Angesichts der Beitragsprogression der AXA KV, die Jahr um Jahr mehrere Hundert Prozent über der objektiven Kostensteigerung im Gesundheitswesen lag, kann der Versicherer keine Probleme bei der Bildung von AR gehabt haben. Wer so "im Geld schwimmt", dass er in einem Tarif, der das vertraglich gar nicht vorsieht, FREIWILLIG in großem Umfang Beitragsrückerstattungen leisten kann, muss zunächst doch wohl seinen vertraglichen PFLICHTEN entsprechen.

5. Die Versicherungsleute unter euch sollten sich vielleicht mal klarmachen, dass ich eure ureigenen Interessen vertrete, wenn ich diesen Vertragsbruch nicht hinnehme: Die AXA KV sägt mächtig an dem Ast, auf dem die PKV insgesamt und jeder Einzelne von euch sitzt.

MFG, Branden


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