Re: Beitragsinflation AXA KV (Private Krankenversicherungen)

Branden Brandsen @, Freitag, 08.01.2010, 17:38 (vor 5433 Tagen) @ Philipp Mättig

Um die Sache "objektiv betrachten zu können" gehe ich wegen des von Ihnen eingenommenen Insider-Standpunkts zunächst mal davon aus, dass Sie ein Versicherungsvertreter sind (AXA KV, richtig?).

Und zur weiteren Klarstellung: Mir geht es in diesem Diskussionsbeitrag um ALLGEMEINE Fragen, die auch jeden anderen PKV-Versicherten interessieren (müssen), nicht primär um meine persönliche Situation: Die wesentlichen Fakten liegen auf dem Tisch, weitergehende Fragen zur Person oder zu meinen Vertragsdetails beantworte und kläre ich nicht in einem Internetforum, sondern per Beschwerde über die BaFin (Versicherungsaufsicht) und ggf. in einem Prozess vor Gericht. Gerne lade ich ähnlich Betroffene ein, das in einer gemeinsamen Aktion zu tun (Musterprozess). Kontaktaufnahme jederzeit per E-Mail.

Die Sicht, die Sie hier hinsichtlich der "Altersrückstellungen" (AR) der AXA KV verbreiten, steht im Widerspruch zu allem, was vertraglich vereinbart wurde und in PKV-Broschüren über Sinn und Zweck von AR zu lesen ist. Ich zitiere sinngemäß aus AXA-Publikationen: Die AR "kommen vollständig (!!) den älteren Versicherten zugute. ... Den neuen Gesetzesbestimmungen zufolge ... werden (sie) ab sofort zusammen mit den Mitteln aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag dazu benutzt, Beitragserhöhungen ab Alter 65 zu vermeiden (!)".

Dass die AR in Wirklichkeit gar keine AR sind, sondern dazu dienen, schon "in jüngeren Jahren" die "Beiträge stabil zu halten", also vorher (von wem?) schon verfrühstückt wurden, ist daher so ziemlich das Kurioseste, was ich bisher zu diesem Thema gelesen habe. Wahrscheinlich soll das eine Erklärung dafür sein, dass die AXA KV in ihren geheimgehaltenen Kalkulationsverfahren trotz inflationärer Beitragsentwicklung, neuer Sterbetafeln etc. keine ausreichenden AR (der gesetzliche Zusatzbeitrag ist nur EIN Posten in dieser Kalkulation!) zur Stabilisierung der Beiträge ab 65 gebildet hat, obwohl sie dazu vertraglich verpflichtet war, und daher jetzt ihren Verpflichtungen nicht entsprechen kann oder will.

In dieses Bild passen die "Erläuterungen", die mir die AXA KV schriftlich in Sachen AR gegeben hat: Die Beitragsbegrenzungen ab 65 "werden aus Überschussmitteln finanziert und sind vom Unternehmenserfolg abhängig. Deshalb werden die Begrenzungen sowohl hinsichtlich der prozentualen Höhe als auch der genauen Modalitäten von Jahr zu Jahr neu festgelegt". (AXA KV, 26.11.2009, Seite 3) Eine langfristige Kalkulation der AR im Blick auf geänderte Sterbetafeln etc. müsste ein wenig anders aussehen - oder täusche ich mich da? Und hieß es vorher nicht immer, dass die Beiträge gerade wegen der geänderten Sterbetafeln und des entsprechenden Mehrbedarfs an AR zusätzlich steigen müssen?

Dass es bei richtiger Kalkulation auch anders gehen kann und muss, zeigt das Beispiel der BARMENIA PKV, bei der ich mit der Pflegeversicherung bin: Hier wurde mein Beitrag ab dem 65. Lebensjahr sogar ein wenig GESENKT - nicht viel zwar, aber der Mensch freut sich.


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