Re: Beitragsinflation AXA KV (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 06.01.2010, 12:02 (vor 5436 Tagen) @ Branden Brandsen

Gemäß den Hochglanzprospekten der axa kostet einen heute 55jährigen der Tarif EL BONUS inkulsive ZAHN PRO mit dem Entlastungstarif BEA und Pflegeversicherung exakt 610€. Im Gegenzug erhält der Versicherte ab dem 65. dann 250€ monatlichen Nachlass, der 10%ige Alterszuschlag entfällt mit dem Sechzigsten und vom Rentenversicherungsträger kommt ein Zuschuss von rund 140€ bei einer Rentenleistung von angenommenen 2000€ für ein seinerzeit freiwillig versichertes Mitglied ..

Geschildertes ist dennoch aus meiner Sicht kein gangbarer Weg, da der Aufbau von wirksamen Alterungsrückstellungen in nur 10 Jahren Versicherungsverlauf in keiner PKV möglich ist. Wer sich trotzdem versichert, muß viel Geld beiseite legen oder bei Überforderung in die Grundsicherung und den ungeliebten Basistarif wechseln, wo dann der Beitrag gegen null sinkt.

Hallo Branden, Du bist mit weit über fünfzig in die axa und dann auch noch ohne einen wie oben beschrieben schon seinerzeit angebotenen Beitragsentlastungstarif (BEA) mit zu versichern? Hast keine private Vorsorge aus der Beitragsersparnis zur GKV wo auch immer aufgebaut? Sicher kommen die Fragen jetzt dumm, aber was der Kollege seinerzeit offensichtlich falsch beraten hat, ist heute nicht mehr reparabel. Private Zusatztarife wären die Lösung gewesen. Was tun? Bei axa selbst wird lediglich ein Notwechsel in die Visionsreihe mit wesentlich höheren Zuzahlungen möglich sein. Der Neukundenbeitrag in Deinem Elementartarif liegt komplett bei 438€, Du dürftest aber nach versicherten rund zehn Jahren weniger zahlen. Der Versicherungsmarkt selbst bietet bei der aktuellen Zuzahlung von 360€ im Elementartarif nicht preiswerteres. Huk liegt für einen Neukunden bei 403€, die pax bei 418€ und die continentale will 425€.

Sonstige Auswege: lägen Deine monatlichen Einnahmen unter 360€, wäre ohne Altersbschränkung der Zutritt in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners nach http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html möglich.



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