Re: Nebenberuflich selbständig (Krankenkassenrecht)

Sophie, Mittwoch, 14.10.2009, 21:01 (vor 5519 Tagen) @ Joachim Röhl

naja, soweit ich weiß, sind die steuerlichen absetzmöglichkeiten von betriebsausgaben gar nicht so umfangreich ggü. dem angestellten AN.
sie können zwar fahrtkosten für dienstreisen ansetzen, das kann ich als AN aber auch... fahrtkosten zur betriebsstätte des selbstständigen werden genauso behandelt wie die pendlerpauschale beim AN, nämlich 0,30 € pro km einfache strecke, bei den telefonkosten müssen sie nachweisen, dass sie ihren anschluß zu 100% beruflich nutzen oder einen abzug für privat vornehmen, schätzungsweise hat man im monat z. b. telefon +internetkosten ca. 40 €, nehmen wir an davon werden 50% als geschäftlich anerkannt, dann wäre das ein steuervorteil bei einem steuersatz von 25% von 5 €; dafür hätte man doch ziemlich viel stress als selbstständiger
denn im gegensatz zum angestelltendasein hat man ja während urlaub und krankheitszeiten kein einkommen
so große vorteile sind das dann wieder auch nicht; da fährt man als angestellte schon besser....


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