Re: Nebenberuflich selbständig (Krankenkassenrecht)

Sophie, Dienstag, 13.10.2009, 12:32 (vor 5520 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim,

danke für Deine Antwort und die links, war sehr aufschlußreich.
Dein Punkt 1. bezieht sich wahrscheinlich nur auf die Familienversicherung?
Die Deklaration mit der nebenberuflichen Gewerbeanmeldung geht ja leider nicht, wenn man freiberuflich nebenberuflich tätig ist.
Auch der Nachweis, dass man nicht mehr als 18 h / Woche selbstständig tätig ist, um als nebenberuflich eingestuft zu werden, könnte unter Umständen schwer werden. Wogegen der Nachweis, dass man keine abhängigen Beschäftigten hat, leicht ist.
Zur Prüfung kommt es bei der Krankenkasse ja auch nur dann, wenn ich explizit danach fragen, was mit einer Nebenschäftigung ist, sofern ich sie denn ausübe. Ansonsten bin ich ja über meinen Hauptberuf pflichtversichert und die Krankenkasse kümmert sich da überhaupt nicht drum. Wahrscheinlich gibt es in der Praxis wirklich nur bezogen auf die Familienversicherung da ggf. stattfindene Prüfungen. Denn wenn ich einmal pflichtversichert bin über meinen Hauptberuf und irgendwann mal nebenher selbstständig tätig werde, kräht ja im Grunde kein Hahn danach,

Grüße Sophie


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