Re: Definition (Krankenkassenrecht)

Sophie, Dienstag, 22.09.2009, 15:35 (vor 5541 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

es kann ja nicht sein, dass es im Ermessen der Krankenkasse liegt, ob eine Selbstständigkeit als nebenberuflich oder hauptberuflich ausgelegt wird. Denn wäre das so, würde die Krankenkasse ja immer zu ihren Gunsten entscheiden und Beiträge nachfordern. Es muss ja gesetzliche Bestimmungen und Regelungen in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse dazu geben.

Aber wahrscheinlich ist das alles so schwammig, dass hier wirklich niemand Auskunft geben kann nicht mal die Krankekassen selbst. Vor lauter Bürokratie bekommt man nichtmal eine einfache verbindliche Auskunft auf eine ganz konkrete Frage, wenn man bei den Krankenkassen anruft. Diese Erfahrung habe ich jedenfalls gemacht. Ich weiß nicht, ob es am schlecht geschulten Personal liegt oder ob die Krankenkassen hierzu grundsätzlich keine Auskunft geben wollen oder können.

Grüße Sophie


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