Re: Nebenberuflich selbständig (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 13.10.2009, 17:59 (vor 5520 Tagen) @ Sophie

Wer 1. und 2. erfüllt und bei 3 sogar unter 15 Stunden "nebenberuflich" selbständig ist, hat beste Chance in die Familienversicherung zu kommen, so er einen gesetzlich versicherten Partner hat.
Wer eins bis drei wie oben beschrieben erfüllt, kann bei der ausreichender argumentativer Durchsetzungskraft als nebenberuflich Selbständiger beitragsmäßig mit 136€ monatlich eingestuft werden.
Alle anderen Selbständigen zahlen zwischen 307€ und im Höchstsatz 606€ Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Aber Achtung: wer aus vormaliger Arbeitslosigkeit (ALG I) mit Gründungszuschuss in die Selbständigkeit geht, ist immer hauptberuflich selbständig, weil dies eine Voraussetzung für die gesamte Förderung war. Hier ist Vater Staat aber durchaus freundlich und läßt die Krankenkassen einen ermäßigten Beitrag von nur 207€ für maximal 15 Monate erheben. Alle Angaben hier sind ohne Krankengeld, dies kostet zwischen 29€ und 85€ zusätzlich je nach Beginn ab dritter bis sechster Woche und individueller Einstufung.

Zumindestens solang die Beiträge in der Gesetzlichen noch unter 307€ liegen und nicht ein beschäftigungsloser Ehepartner und mehrere Kinder kostenlos mitversichert sind, empfiehlen sich zwei der großen Serviceversicherer mit 24h telefonischer Erreichbarkeit aus dem Norddeutschen, weil sie u.a. eine äußerst breite Angebotspalette beim Krankengeld und neben der Kostenerstattung auch die Anwartschaft bei Auslandsaufenthalten anbieten. Fragen? ePost http://www.dak.de/content/dakhome/neue_wahltarife_krankengeld.html und http://www.tk-online.de/tk/verdienstausfall/tk-tarif-krankengeld/tarifinhalte/40920


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