Re: Nebenberuflich selbständig (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 14.10.2009, 19:42 (vor 5519 Tagen) @ Sophie

Die Pflicht zur hauptberufllichen Selbständigkeit galt ja auch nur solange er die Förderung zur seinerzeitigen Ich-AG bekam. Wenn dann nach Auslaufen einer pflichtiger Angestellter plus nebenbei geringer verdienender Selbständiger wird, ist das so wie beschrieben absolut korrekt.

Der oft unterschätze Pluspunkt sind die im Vergleich zum Angestellten umfangreichen steuerlichen Möglichkeiten als Selbständiger sämtlich berufsbedingten Kosten vom Auto über die Telekommunikation und ein möglicherweise vorhandenes Heimbüro bis zu vielen vielen anderen Dingen steuerlich geltend zu machen. Aber da sind wir schon in einem anderen Forum ..


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum