Re: Definition (Krankenkassenrecht)

kama @, Montag, 21.01.2008, 03:07 (vor 6152 Tagen) @ Reg

Entschuldigung,
ich habe anhand der Überschriften hier im Forum 2 nichts ausmachen können. Auch liefert der Begriff "hauptberuflich selbständig" keine aufschlussreichen Treffer für mich.

Es geht hier um die "Erklärung zum Versicherungsverhältnis". Ob jemand

a) als "hauptberuflich selbständig" eingestuft wird, und sein gesamtes Bruttoeinkommen für den Krankenkassenbeitrag herangezogen wird.

oder

b) über seine Teilzeitstelle als pflichtversichert gilt und somit auch noch einen Teil seines Beitrags auf den Arbeitgeber abwälzen kann.

Mir erscheint generell b) der erstrebenswertere Fall zu sein (vielleicht ist meine Einschätzung falsch?!), so dass es Situationen geben kann, dass eine freiwillige Einschränkung der selbständigen Tätigkeit sinnvoll erscheint. Als Selbständiger ist man ja flexibel, was die Arbeitszeiten betrifft. Es muss doch hier gewissen Grenzwerte geben (für den 1500€/19Std.-Fall).


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