Definition "hauptberuflich selbständig"?! (Krankenkassenrecht)

Kama @, Sonntag, 20.01.2008, 18:44 (vor 6152 Tagen)

Angenommen, man verfügt über eine Halbtagsstelle mit:

19Std. Arbeitszeit und 1500€ Bruttolohn (sind hierbei etwaige Bonuszahlungen abzuschätzen und Weihnachtsgeld hinzurechnen?).

Darüber hinaus wird eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, wobei allerdings keine Arbeitnehmer beschäftigt werden (Gewerbeschein ist nicht erforderlich).

In welchen Fällen wird die Krankenkasse (bzw. Gerichte) diese selbständige Tätigkeit als hauptberuflich einstufen:

A) 20Std.; 1400€
B) 19Std.; 1400€
C) 18Std.; 1400€

oder muss das dortige Einkommen sehr viel niedriger liegen? Z.B.:

D) 25Std.; 1000€
E) 20Std.; 800€
F) 19Std.; 800€
G) 18Std.; 800€

Bezüglich der Wochenstunden hat man als Selbständiger ja eine gewisse Flexibilität. Welcher Fall ist in den Szenarien A-C bzw. D-G erstrebenswert?

Wie ist die wöchentliche Arbeitszeit eines Selbständigen genau zu ermitteln? Sind z.B. Urlaub, Feiertage herauszurechnen oder bezieht sich die für die Krankenkasse relevante Größe auf die Wochenarbeitszeit, wenn man seiner Selbständigkeit nachgeht?

Danke im Voraus.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum